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Impressum


Geyer Bauunternehmen PGmbH
Neudorfer Str. 89
B - 4730 Raeren
BE 0691.720.658
Tel.: 0485/30 64 45
j.geyer[@]skynet.be

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER BAUUNTERNEHMUNG JENS GEYER GMBH (Unternehmensnummer 0691.720.658)


Artikel 1 : Generelles

Die Vertragssonderbedingungen auf der Vorderseite gelten vorrangig im Vergleich zu den gegenwärtigen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die eventuelle Nichtigkeit der einen oder anderen Klausel der gegenwärtigen allgemeinen Geschäftsbedingungen ändert nichts an der Gültigkeit der restlichen Vertragsklauseln.
Gegenwärtiger Vertrag ist dem belgischen Recht unterworfen. Die Gerichte des Gerichtsbezirks Eupen sind ausschließlich zuständig.


Artikel 2 : Preisangebote

Die Preisangebote des Unternehmers gelten für eine Dauer von zwei Monaten.
Bei Bauvorhaben, für welche kein Fixpreis festgesetzt werden kann erfolgt die Kostenschätzung rein indikativ und wird die Abrechnung nach realem Aufwand zu den angebotenen Stunden oder Mengenpreisen vorgenommen.


Artikel 3 : Vertragsabschluss

Der Vertrag ist rechtsgültig abgeschlossen bei Unterschrift der Auftragsbestätigung und/oder auf jeden Fall bei Beginn der Arbeiten nach Übermittlung eines unwidersprochen gebliebenen Kostenvoranschlags.


Artikel 4 : Verpflichtungen des Unternehmers

4.1. Lieferfristen / Leistungsfristen

Die angeführten Fristen sind rein indikativ und unverbindlich.
Im Falle der Verspätung hat der Kunde nicht das Recht, den Vertrag zu annullieren oder Schadensersatz zu verlangen.


4.2. Haftung

Der Unternehmer haftet für seine Gewerke im Sinne der 10jährigen gesetzlichen Haftung für die Statik und die Wasserundurchlässigkeit, für offensichtliche Mängel, welche seitens des Kunden spätestens bei Abnahme der Gewerke geltend gemacht werden, sowie für versteckte Mängel, die die Funktionalität der Immobilie beeinträchtigen würden.


4.3. Haftungsausschlüsse

Der Unternehmer haftet nicht für Mängel, welche nicht unmittelbar im Sinne der Schadensminderungspflicht seitens des Kunden angezeigt werden.
Ebenso haftet der Unternehmer nicht für Schäden, die an seinen Gewerken während seiner Leistungsphase, jedoch ohne sein Dazutun verursacht werden für den Fall, dass der Bauherr selber auf der Baustelle arbeitet oder Drittunternehmer auf die Baustelle lässt.
Der Unternehmer ist berechtigt Mehrarbeiten in Rechnung zu stellen, sollte es zu Beschädigungen oder Leistungsverzögerungen aufgrund der Intervention von Drittparteien kommen.


Artikel 5 : Verpflichtungen des Kunden

5.1.Zahlung der Rechnungen

Alle Rechnungen sind unmittelbar zahlbar.
Bei der Bestellung behält der Unternehmer sich das Recht vor, eine Akontozahlung in Höhe von 20% des Vertragswertes zu verlangen, 30% bei Lieferung der Baumaterialien und den Rest spätestens bei Fertigstellung der Gewerke.


5.2. Annahme und Gutheißung der Ware

Die Ware gilt durch den Kunden als angenommen, wenn er nicht unmittelbar bei Einbau seine Vorbehalte geltend macht betreffend einer Beschädigung, eines Verlustes oder eine Nichtkonformität der gelieferten Ware. Auf jeden Fall muss der Kunde diese Mängel und seine Vorbehalte spätestens binnen 3 Werktagen ab Lieferung / Einbau schriftlich per Einschreiben geltend machen.


Artikel 6 : Vertragsbruch – Zahlungsverzug

6.1. Zinsen

Im Falle der Nichtzahlung der Rechnungen bei Fälligkeit werden von Rechtswegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe von 12% jährlich fällig.


6.2. Strafklausel

Im Falle der Nichtzahlung der Rechnungen bei Fälligkeit, kann der Unternehmer nach Inverzugsetzung per Einschreiben von 8 Tagen ebenfalls eine pauschale Vergütung verlangen für seine Verwaltungs- und Eintreibungskosten entsprechend 10% des unbezahlt gebliebenen Betrages.


6.3. Fehlerhafter Vertragsbruch – Vertragsbruchentschädigung

Im Falle der Nichtzahlung der Rechnung bei Fälligkeit und in jedwedem anderen Fall des Vertragsbruches durch den Kunden, hat der Unternehmer das Recht diesen Vertragsbruch mittels vorherigem Einschreiben geltend zu machen. Der Kunde, welcher den Vertrag fehlerhaft bricht, schuldet eine pauschale Vergütung entsprechend 30% des noch nicht vergüteten Vertragswertes an den Unternehmer.
Wenn der Unternehmer den Vertrag fehlerhaft bricht, schuldet er die gleiche Vergütung dem Kunden.


6.4. Zusätzliche Garantien

Wenn die Kreditwürdigkeit des Kunden sich verschlechtert, kann der Unternehmer selbst nach nur teilweiser Erfüllung des Vertrages vom Kunden zusätzliche Garantien verlangen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, kann der Unternehmer den Vertrag annullieren oder aufheben.


6.5. Im Falle von Global- bzw. Folgeaufträgen

Bei Nichtzahlung von nur einer Rechnung oder eines Teils dieser Rechnung steht dem Unternehmer das Recht zu, weitere Lieferungen und Ausführungen von Arbeiten sofort einzustellen und zwar bis zur vollständigen Zahlung des geschuldeten Betrages.


Artikel 7 : Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben Eigentum des Unternehmers bis zur integralen Zahlung des Vertragswertes und dies ungeachtet des Einbaus im oder an der Immobilie.


Artikel 8 : Verwaltung der Personaldaten des Kunden (EU Verordnung 2016/679)

Das Unternehmen erfasst informatisch Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse des Kunden.
Das Unternehmen und seine Bediensteten untersagen sich, die Kundendatei Dritten zuzuleiten und/oder zu wirtschaftlichen vertragsfremden Zwecken zu verwenden. Im Falle einer Zweckentfremdung der Kundendatei kann der Kunde Beschwerde einlegen bei der „Commission de la protection de la vie privée : Rue de la Presse 35, 1000 Bruxelles, Tel.: 02/274 48 00 oder commission@privacycommission.be.“
Der Kunde hat Einsicht in seine Kundendatei auf erste Anfrage an die Geschäftsführung des Unternehmens z.Hd. Jens Geyer : j.geyer@skynet.be. Das Unternehmen löscht oder ändert diese Kundendatei auf erste Anfrage des Kunden unter Vorbehalt der Einhaltung der Buchhaltungsgesetzgebung..