Geyer Bauunternehmen GmbH
Neudorfer Str. 89
B - 4730 Raeren
BE 0691.720.658
Tel.: 0485/30 64 45
j.geyer[@]skynet.be
BE 0691.720.658
Die Vertragssonderbedingungen auf der Vorderseite gelten vorrangig im Vergleich zu den gegenwärtigen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die eventuelle Nichtigkeit der ein oder anderen Klausel der gegenwärtigen allgemeinen Geschäftsbedingungen ändert nichts an der Gültigkeit der restlichen Vertragsklauseln.
Unsere Preisangebote gelten für eine Dauer von einem Monat und
sind anzupassen insoweit es ab Angebot zu einer Steigerung von
mehr als 5% der Energiepreise und oder Baustoffpreise
(insbesondere Holz, Stahl, Glas, Zement, Steinware, Dämm- und
Isolationsmaterial, u.ä.) kommt.
Bei Bauvorhaben, für welche kein Fixpreis festgesetzt werden kann
erfolgt die Kostenschätzung rein indikativ und wird die Abrechnung
nach realem Aufwand zu den angebotenen Stunden oder
Mengenpreisen vorgenommen.
Für den Fall, dass kundenseits ein abgeändertes Preisangebot zu
berechnen ist, so behält sich der Unternehmer das Recht vor, seine
diesbezüglichen Leistungen im Zuge der Neuausrechnung zum
angebotenen Stundentarif dem Kunden zu berechnen.
Der Vertrag ist rechtsgültig abgeschlossen bei Unterschrift der Auftragsbestätigung und/oder auf jeden Fall bei Beginn der Arbeiten nach Übermittlung des unwidersprochen gebliebenen Kostenvoranschlags.
Die angeführten Fristen sind rein indikativ und unverbindlich.
Im Falle der Verspätung hat der Kunde nicht das Recht, den Vertrag
zu annullieren oder Schadensersatz zu verlangen.
Der Unternehmer haftet für seine Gewerke im Sinne der 10jährigen
gesetzlichen
Gewährleistung
für
die
Statik
und
die
Wasserundurchlässigkeit sowie für versteckte Mängel, die die
Funktionalität der Immobilie beeinträchtigen würden.
Der Unternehmer hat auch eine Haftpflichtversicherung
abgeschlossen für die Schäden, die er oder seine Arbeiter während
des Bauvorhabens Drittparteien verursachen würden.
Der Unternehmer haftet nicht für offensichtliche Mängel die
außerhalb der weiter unten angeführten Frist seitens des Kunden
angegeben würden oder für Mängelschäden, deren Schaden nicht
rechtzeitig im Sinne einer Schadensminderungspflicht seitens des
Kunden angezeigt werden.
Ebenso haftet der Unternehmer nicht für Schäden die an seinen
Gewerken auch während der Bauphase verursacht werden, für den
Fall, dass der Bauherr selber auf der Baustelle zeitgleich mit dem
Unternehmer arbeitet oder Drittunternehmer auf die Baustelle lässt
während der Leistungen des Unternehmers.
Alle Rechnungen sind unmittelbar zahlbar.
Bei der Bestellung behält der Unternehmer sich das Recht vor, eine
Akontozahlung in Höhe von 20% des Bestellwertes zu verlangen,
30% bei Lieferung der Baumaterialien und den Rest spätestens bei
Fertigstellung der verschiedenen Gewerke.
Die Ware gilt durch den Kunden als angenommen, wenn er nicht
unmittelbar bei Einbau seine Vorbehalte geltend macht betreffend
einer Beschädigung, eines Verlustes oder eine Nichtkonformität der
gelieferten Ware. Gleiches gilt für die offensichtlichen Mängel.
Auf jeden Fall muss der Kunde diese Mängel und seine Vorbehalte
spätestens binnen 3 Werktagen ab Lieferung / Einbau schriftlich per
Einschreiben geltend machen.
Der Unternehmer ist berechtigt Mehrarbeiten und/oder Zeitverluste in Rechnung zu stellen, sollte es zu Beschädigungen oder Leistungsverzögerungen aufgrund der Intervention von Drittparteien oder des Kunden während der Bauphase des Unternehmers kommen.
Im Falle der Nichtzahlung der Rechnungen bei Fälligkeit kann der Unternehmer Verzugszinsen in Höhe von 15% jährlich fordern.
Im Falle der Nichtzahlung der Rechnungen bei Fälligkeit, kann der Unternehmer nach Inverzugsetzung per Einschreiben von 8 Tagen ebenfalls eine pauschale Vergütung verlangen für seine Verwaltungs- und Eintreibungskosten entsprechend 10% des Vertragswertes.
Im Falle der Nichtzahlung der Rechnung bei Fälligkeit und in
jedwedem anderen Fall des Vertragsbruches durch den Kunden, hat
der Unternehmer das Recht diesen Vertragsbruch mittels
Einschreiben geltend zu machen.
Der Kunde, welcher den Vertrag fehlerhaft bricht, schuldet eine
pauschale Vergütung entsprechend 30% des noch nicht vergüteten
Vertragswertes an den Unternehmer. Diese Entschädigung ist nicht
kumulierbar mit der Strafklausel gemäß Artikel 6.2.
Wenn der Unternehmer den Vertrag fehlerhaft bricht, schuldet er die
gleiche Vergütung dem Kunden.
Wenn die Kreditwürdigkeit des Kunden sich verschlechtert, kann der Unternehmer selbst nach nur teilweiser Erfüllung des Vertrages vom Kunden zusätzliche Garantien verlangen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, kann der Unternehmer den Vertrag annullieren oder aufheben.
Bei Nichtzahlung bei Fälligkeit (s. Artikel 5.1.) von nur einer Rechnung oder eines Teils dieser Rechnung steht dem Unternehmer das Recht zu, weitere Lieferungen und Ausführungen von Arbeiten sofort einzustellen und zwar bis zur vollständigen Zahlung des geschuldeten Betrages.
Die gelieferten Waren bleiben Eigentum des Unternehmers bis zur integralen Zahlung des Kaufpreises und dies ungeachtet des Einbaus, bzw. der Montage im oder an der Immobilie des Kunden.
Gegenwärtiger Vertrag ist einzig und allein dem belgischen Recht unterworfen. Die Gerichte des Gerichtsbezirks Eupen sind ausschließlich zuständig.
Das Unternehmen erfasst informatisch Name, Vorname, Adresse,
Telefonnummer, E-Mail-Adresse des Kunden.
Das Unternehmen und seine Bediensteten untersagen sich, die
Kundendaten Dritten zuzuleiten und/oder zu wirtschaftlichen
vertragsfremden Zwecken zu verwenden. Im Falle einer
Zweckentfremdung der Kundendatei kann der Kunde Beschwerde
einlegen bei der „Commission de la protection de la vie privée, Rue
de la Presse 35, 1000 Bruxelles, Tel. 02/2744800 oder
commission@privacycommission.be.“
Der Kunde hat Einsicht in seine Kundendatei auf erste Anfrage an
die Geschäftsführung des Unternehmens z. Hd. Jens Geyer :
j.geyer@skynet.be.
Das Unternehmen löscht oder ändert diese Kundendatei auf erste
Anfrage des Kunden unter Vorbehalt der Einhaltung der
Buchhaltungsgesetzgebung.